Dienstag, Januar 18, 2011

RTL

Ich enthalte mich jeglichen Kommentars bezüglich der Fernsehunterhaltung in der heutigen Zeit.





Mittwoch, Januar 05, 2011

Mehr Rechte nach der Selbsttötung!

Es gibt jetzt ein allgemeines Entlastungsurteil zugunsten der zahlreichen Arbeitslosengeld-II-Empfänger in unserem Land.

Ein umsichtiger Hartz4-Empfänger hat vor seiner geplanten Selbsttötung seine Möbel auf den Sperrmüll gebracht.Diese schlug jedoch fehl und das Sozialgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass ihm Zuschüsse für neue Einrichtungsgegenstände zustehen.

Das klingt Bizarr? Mitnichten.
Die Arbeitsargentur kann nicht argumentieren, dass der Mann den Verlust selbst verschuldet habe. Der Richter sagte sogar, dass er einem potenziellem Nachmieter schließlich eine geräumige Wohnung hinterlassen wollte.

[Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S.35 AS 206/07]


Das ist ein durchaus erfreuliches Urteil, da diese Menschen, die offensichtlich an einer psychischen Erkrankung leiden, wieder in die Gesellschaft integriert werden. Mit neuen Möbeln ist das Risiko eines neuen Suizidversuchs natürlich enorm gemindert. Ich frage mich wie oft einem diese Zuwendungen pro Jahr zustehen.